7 T 17/10•Landgericht Bochum, 2010-10-11, 7 T 17/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 17/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-11
Aktenzeichen: 7 T 17/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1011.7T17.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 04.11.2009 aufgehoben.
Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Versagung der Restschuldbefreiung wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
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