Landgericht Bochum, 2010-11-16, 12 O 162/10

12 O 162/10Kantonsgericht16.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 162/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: 12 O 162/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1116.12O162.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.196,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2010 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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