Landgericht Bochum, 2010-11-17, 7 T 501/10

7 T 501/10Kantonsgericht17.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 501/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-17

Aktenzeichen: 7 T 501/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1117.7T501.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.000,00 EUR festgesetzt.

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