Landgericht Bochum, 2010-12-23, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10

21 KLs-36 Js 370/10-25/10Kantonsgericht23.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 21 KLs-36 Js 370/10-25/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 21 KLs-36 Js 370/10-25/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1223.21KLS36JS370.10.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Die Staatskasse ist verpflichtet, dem Angeklagten für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren.

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