21 KLs-36 Js 370/10-25/10•Landgericht Bochum, 2010-12-23, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10
Landgericht Bochum, 2010-12-23, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10
21 KLs-36 Js 370/10-25/10Kantonsgericht23.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 21 KLs-36 Js 370/10-25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: 21 KLs-36 Js 370/10-25/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:1223.21KLS36JS370.10.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Die Staatskasse ist verpflichtet, dem Angeklagten für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren.
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