Landgericht Bochum, 2011-02-17, I-14 O 110/10

I-14 O 110/10Kantonsgericht17.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-14 O 110/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: I-14 O 110/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0217.I14O110.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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