I-4 O 421/10•Landgericht Bochum, 2011-02-18, I-4 O 421/10
Landgericht Bochum, 2011-02-18, I-4 O 421/10
I-4 O 421/10Kantonsgericht18.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-4 O 421/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: I-4 O 421/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0218.I4O421.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 88.646,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2001 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.680,22 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz freizustellen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.