6 O 151/10•Landgericht Bochum, 2011-02-23, 6 O 151/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 O 151/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 6 O 151/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0223.6O151.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.653,55 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.419,19 € zu zahlen.
Die Beklagte wird desweiteren verurteilt, den Kläger von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der C aus dem Finanzierungsvertrag Nr. # freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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