I-3 O 491/09•Landgericht Bochum, 2011-04-13, I-3 O 491/09
Landgericht Bochum, 2011-04-13, I-3 O 491/09
I-3 O 491/09Kantonsgericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 491/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: I-3 O 491/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0413.I3O491.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Einspruch der Beklagten zu 1 gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bochum vom 11. November 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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