Landgericht Bochum, 2011-04-13, I-3 O 491/09

I-3 O 491/09Kantonsgericht13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-3 O 491/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: I-3 O 491/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0413.I3O491.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Einspruch der Beklagten zu 1 gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bochum vom 11. November 2010 wird als unzulässig verworfen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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