9 S 251/10•Landgericht Bochum, 2011-05-10, 9 S 251/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 251/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: 9 S 251/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0510.9S251.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 24.11.2010 – Aktenzeichen 38 C 273/10 – abgeändert:
Das Versäumnisurteil vom 24.09.2010 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind; diese hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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