II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11•Landgericht Bochum, 2011-05-24, II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11
Landgericht Bochum, 2011-05-24, II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11
II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11Kantonsgericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: II-6 KLs-35 Js 58/10-4/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0524.II6KLS35JS58.10.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Steuerhinterziehung in 19 Fällen schuldig. Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
- §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 AO, 18 UStG, 52, 53 52, 53 StGB -
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