Landgericht Bochum, 2011-05-26, 12 KLs 15/11

12 KLs 15/11Kantonsgericht26.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 KLs 15/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-26

Aktenzeichen: 12 KLs 15/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0526.12KLS15.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. große Strafkammer

Tenor

Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:

der Angeklagte V. S. wegen räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen, wobei es in zwei Fällen bei einem Versuch verblieb, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und elf Monaten.

der Angeklagte K. S. wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung, wegen Beihilfe zu einer tateinheitlich begangenen räuberischen Erpressung und gefährlichen Körperverletzung, wegen Beihilfe zum versuchten Betrug sowie wegen Beihilfe zu einer tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung und versuchten Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren.

Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten K. S. verhängten Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Es wird festgestellt, dass gegen den Angeklagten V. S. wegen eines Geldbetrages in Höhe von 110.700,00 € lediglich deshalb nicht auf Verfall von Wertersatz erkannt wird, weil Ansprüche Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegen stehen.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich V. S.:

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 240 Abs. 1, Abs. 3, 253 Abs. 1, 255, 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 54, 73, 73a StGB.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich K. S.:

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 240 Abs. 1, Abs. 3, 253 Abs. 1, 255, 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 27, 52, 53, 54, 56 StGB.

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