Landgericht Bochum, 2011-06-24, I-4 O 202/10

I-4 O 202/10Kantonsgericht24.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-4 O 202/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-24

Aktenzeichen: I-4 O 202/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0624.I4O202.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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