I-5 S 6/11•Landgericht Bochum, 2011-07-01, I-5 S 6/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-5 S 6/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-01
Aktenzeichen: I-5 S 6/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0701.I5S6.11.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 288,10 € seit dem 29.08.2009 bis zum 23.09.2010 zu zahlen.
Darüber hinaus werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte T & T1 in Höhe von 155,30 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen zu ¾ die Klägerin und zu ¼ die Beklagten als Gesamtschuldner.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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