Landgericht Bochum, 2011-09-09, 4 O 29/11

4 O 29/11Kantonsgericht09.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 29/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-09

Aktenzeichen: 4 O 29/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0909.4O29.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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