11 S 113/11•Landgericht Bochum, 2011-10-10, 11 S 113/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 11 S 113/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-10
Aktenzeichen: 11 S 113/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:1010.11S113.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Be¬ru¬fung der Klägerin ge¬gen das am 31.05.2011 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Amtsgerichts Recklinghausen (51 C 151/10)
wird als un¬zu¬läs¬sig ver¬wor¬fen.
Die Kos¬ten der Be¬ru¬fung wer¬den der Klägerin auf¬er¬legt.
Der Wert des Streit¬ge¬gen¬stan¬des für die Be¬ru¬fungs¬in¬stanz wird auf 210,98 EUR fest¬ge¬setzt.
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