Landgericht Bochum, 2011-10-13, 14 O 118/11

14 O 118/11Kantonsgericht13.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 118/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-13

Aktenzeichen: 14 O 118/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:1013.14O118.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.157,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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