6 O 322/10•Landgericht Bochum, 2011-11-23, 6 O 322/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 O 322/10 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-23
Aktenzeichen: 6 O 322/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:1123.6O322.10.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.573,96 Euro nebst 5% Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 11.12.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seinen außergerichtlichen Kosten gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.656,48 Euro freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen Schäden und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung vom 19.01.2006 zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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