I-11 S 165/11•Landgericht Bochum, 2012-01-24, I-11 S 165/11
Landgericht Bochum, 2012-01-24, I-11 S 165/11
I-11 S 165/11Kantonsgericht24.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-11 S 165/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-24
Aktenzeichen: I-11 S 165/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0124.I11S165.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.08.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.912,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.999,32 € seit dem 07.01.2011 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden zu 11 % dem Kläger und zu 89 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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