12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11•Landgericht Bochum, 2012-01-26, 12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11
Landgericht Bochum, 2012-01-26, 12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11
12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11Kantonsgericht26.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 12 KLs 37 Js 307/10 AK 3/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0126.12KLS37JS307.10AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte C wird kosten- und auslagenpflichtig wegen gewerbsmäßigen Schmuggels in 63 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr
verurteilt.
Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 369, 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 4, 373 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO, §§ 53, 54, 56 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.