13 O 187/11•Landgericht Bochum, 2012-02-01, 13 O 187/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 13 O 187/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-01
Aktenzeichen: 13 O 187/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0201.13O187.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 626,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des (gesamten) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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