Landgericht Bochum, 2012-02-14, I-12 O 146/11

I-12 O 146/11Kantonsgericht14.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-12 O 146/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: I-12 O 146/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0214.I12O146.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 9.925,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.