I-12 O 146/11•Landgericht Bochum, 2012-02-14, I-12 O 146/11
Landgericht Bochum, 2012-02-14, I-12 O 146/11
I-12 O 146/11Kantonsgericht14.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 146/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: I-12 O 146/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0214.I12O146.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 9.925,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.