7 Qs 3/12•Landgericht Bochum, 2012-03-07, 7 Qs 3/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 Qs 3/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 7 Qs 3/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0307.7QS3.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Bestellung von Rechtsanwalt N aus Recklinghausen zum Pflichtverteidiger wird zurückgenommen
An seiner Stelle wird Rechtsanwältin J aus E zur Pflichtverteidigerin des Angeklagten bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch
entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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