I-2 O 498/11•Landgericht Bochum, 2012-03-09, I-2 O 498/11
Landgericht Bochum, 2012-03-09, I-2 O 498/11
I-2 O 498/11Kantonsgericht09.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-2 O 498/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: I-2 O 498/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0309.I2O498.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer - Einzelrichter -
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.856,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 20 % und die Klägerin 80 %.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar und zwar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.