Landgericht Bochum, 2012-04-12, 4 O 250/10

4 O 250/10Kantonsgericht12.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 250/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-12

Aktenzeichen: 4 O 250/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0412.4O250.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs S mit der Fahrgestell-Nr.: # an den Kläger 20.260 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.5.2010 zu bezahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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