I-5 O 101/11•Landgericht Bochum, 2012-05-04, I-5 O 101/11
Landgericht Bochum, 2012-05-04, I-5 O 101/11
I-5 O 101/11Kantonsgericht04.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-5 O 101/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-04
Aktenzeichen: I-5 O 101/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0504.I5O101.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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