Landgericht Bochum, 2012-05-04, I-5 O 101/11

I-5 O 101/11Kantonsgericht04.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-5 O 101/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-04

Aktenzeichen: I-5 O 101/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0504.I5O101.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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