Landgericht Bochum, 2012-05-23, 5 S 44/12

5 S 44/12Kantonsgericht23.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 S 44/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: 5 S 44/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0523.5S44.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist da­rauf hin, dass be­ab­sich­tigt ist, die Be­ru­fung nach § 522 Abs. 2 ZPO ein­stim­mig durch Be­schluss zu­rück­zu­wei­sen.

Dem Berufungskläger wird Ge­le­gen­heit ge­ge­ben, binnen drei Wochen nach Zu­gang die­ses Be­schlus­ses, zu den Hin­wei­sen Stel­lung zu neh­men und mit­zu­tei­len, ob die Be­ru­fung aus Kos­ten­grün­den zu­rück­ge­nom­men wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.