Landgericht Bochum, 2012-06-21, 14 O 181/11

14 O 181/11Kantonsgericht21.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 181/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: 14 O 181/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0621.14O181.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.477.081,22 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 316.681,22 Euro seit dem 01.11.2010, aus weiteren 381.800,-- Euro seit dem 01.02.2011, aus weiteren 389.300,-- Euro seit dem 01.05.2011 und aus weite-ren 389.300,-- Euro seit dem 01.08.2011 zu zahlen.

Die weitere Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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