Landgericht Bochum, 2012-06-29, 4 O 477/11

4 O 477/11Kantonsgericht29.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 477/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-29

Aktenzeichen: 4 O 477/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0629.4O477.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

12.104,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 30.09.2011 zu zahlen;

962,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.02.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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