17 O 89/12•Landgericht Bochum, 2012-08-13, 17 O 89/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 17 O 89/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-13
Aktenzeichen: 17 O 89/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0813.17O89.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt (§ 91 a ZPO).
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 03.08.2012: 15.000,00 EUR
danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
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