I-6 O 47/10•Landgericht Bochum, 2012-08-20, I-6 O 47/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-6 O 47/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-20
Aktenzeichen: I-6 O 47/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0820.I6O47.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin zu 3/8 und die Nebenintervenientin selbst zu 5/8.
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