5 O 16/12•Landgericht Bochum, 2012-08-31, 5 O 16/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 5 O 16/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-31
Aktenzeichen: 5 O 16/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0831.5O16.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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