Landgericht Bochum, 2012-08-31, 5 O 16/12

5 O 16/12Kantonsgericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 5 O 16/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0831.5O16.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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