Landgericht Bochum, 2012-09-13, 14 O 148/12

14 O 148/12Kantonsgericht13.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 148/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-13

Aktenzeichen: 14 O 148/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0913.14O148.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 755,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.