14 O 148/12•Landgericht Bochum, 2012-09-13, 14 O 148/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 14 O 148/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: 14 O 148/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0913.14O148.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 755,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2012 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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