I-3 O 150/12•Landgericht Bochum, 2012-10-29, I-3 O 150/12
Landgericht Bochum, 2012-10-29, I-3 O 150/12
I-3 O 150/12Kantonsgericht29.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 150/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-29
Aktenzeichen: I-3 O 150/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1029.I3O150.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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