Landgericht Bochum, 2012-11-06, I-12 O 138/12

I-12 O 138/12Kantonsgericht06.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-12 O 138/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-06

Aktenzeichen: I-12 O 138/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1106.I12O138.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet

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