I-8 O 344/12•Landgericht Bochum, 2012-12-03, I-8 O 344/12
Landgericht Bochum, 2012-12-03, I-8 O 344/12
I-8 O 344/12Kantonsgericht03.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-8 O 344/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-03
Aktenzeichen: I-8 O 344/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1203.I8O344.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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1 Die Klage wird abgewiesen.
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2 Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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3 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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