Landgericht Bochum, 2012-12-11, 11 S 29/12

11 S 29/12Kantonsgericht11.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 11 S 29/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-11

Aktenzeichen: 11 S 29/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1211.11S29.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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