Landgericht Bochum, 2012-12-18, 9 S 166/12

9 S 166/12Kantonsgericht18.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 S 166/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-18

Aktenzeichen: 9 S 166/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1218.9S166.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil bleibt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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