9 S 166/12•Landgericht Bochum, 2012-12-18, 9 S 166/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 166/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: 9 S 166/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1218.9S166.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil bleibt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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