I-3 O 81/12•Landgericht Bochum, 2013-01-17, I-3 O 81/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 81/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: I-3 O 81/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0117.I3O81.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bochum vom 27.08.2012 (I-3 O 81/12) wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Eine Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil kann nur nach vorheriger Erbringung vorgenannter Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.
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