Landgericht Bochum, 2013-01-17, I-3 O 81/12

I-3 O 81/12Kantonsgericht17.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-3 O 81/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: I-3 O 81/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0117.I3O81.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bochum vom 27.08.2012 (I-3 O 81/12) wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Eine Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil kann nur nach vorheriger Erbringung vorgenannter Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.

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