Landgericht Bochum, 2013-01-30, I-13 O 219/12

I-13 O 219/12Kantonsgericht30.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 219/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: I-13 O 219/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0130.I13O219.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 755,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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