II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12•Landgericht Bochum, 2013-02-20, II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12
Landgericht Bochum, 2013-02-20, II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12
II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12Kantonsgericht20.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-20
Aktenzeichen: II-12 KLs-35 Js 58/12-7/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0220.II12KLS35JS58.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Strafkammer
Tenor
Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:
der Angeklagte E wegen Steuerhinterziehung in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren;
der Angeklagte E1 wegen Steuerhinterziehung in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren;
der Angeklagte H wegen Steuerhinterziehung in 85 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten;
der Angeklagte B wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren;
der Angeklagte T wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten B und T verhängten Gesamtfreiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften bzgl. E: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 AO, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB
Angewendete Vorschriften bzgl. E1: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 AO, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB
Angewendete Vorschriften bzgl. H: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 AO, 25 Abs. 2, 53, 54 StGB
Angewendete Vorschriften bzgl. B: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 AO, 27, 53, 54, 56 StGB
Angewendete Vorschriften bzgl. T: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, Nr. 4 AO, 27, 53, 54, 56 StGB
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