I-2 O 394/12•Landgericht Bochum, 2013-02-21, I-2 O 394/12
Landgericht Bochum, 2013-02-21, I-2 O 394/12
I-2 O 394/12Kantonsgericht21.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-2 O 394/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-21
Aktenzeichen: I-2 O 394/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0221.I2O394.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.352,43 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.2.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 837,52 € für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.2.2013 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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