I-7 T 450/12•Landgericht Bochum, 2013-03-14, I-7 T 450/12
Landgericht Bochum, 2013-03-14, I-7 T 450/12
I-7 T 450/12Kantonsgericht14.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-7 T 450/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-14
Aktenzeichen: I-7 T 450/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0314.I7T450.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Zuschlag auf das im Versteigerungstermin vom 17. September 2012 abgegebene Meistgebot der Beteiligten zu 6. wird versagt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der sofortigen Beschwerden findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für die Beschwerdeverfahren der Beteiligten zu 1. und 2. sowie der Beteiligten zu 4. wird auf jeweils 169.825,49 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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