I-5 O 89/13•Landgericht Bochum, 2013-09-16, I-5 O 89/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-5 O 89/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-16
Aktenzeichen: I-5 O 89/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0916.I5O89.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Bochum erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Hannover .
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