I-4 O 244/11•Landgericht Bochum, 2013-12-11, I-4 O 244/11
Landgericht Bochum, 2013-12-11, I-4 O 244/11
I-4 O 244/11Kantonsgericht11.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-4 O 244/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: I-4 O 244/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:1211.I4O244.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 84.979,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 92 % und der Kläger 8 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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