Landgericht Bochum, 2013-12-30, 9 S 145/13

9 S 145/13Kantonsgericht30.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 S 145/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-30

Aktenzeichen: 9 S 145/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:1230.9S145.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 16.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum (63 C 472/12) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 516 Abs. 3 ZPO.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.300,06 EUR festgesetzt.

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