Landgericht Bochum, 2014-01-22, I-3 O 29/13

I-3 O 29/13Kantonsgericht22.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-3 O 29/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-22

Aktenzeichen: I-3 O 29/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0122.I3O29.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zur Vollstreckung anstehenden Forderung vorläufig vollstreckbar.

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