Landgericht Bochum, 2014-02-18, 8 O 433/13

8 O 433/13Kantonsgericht18.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 O 433/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: 8 O 433/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0218.8O433.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 28.10.2013 (Geschäfts-Nummer: 13-1020977-0-3) bleibt aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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