8 O 433/13•Landgericht Bochum, 2014-02-18, 8 O 433/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 8 O 433/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-18
Aktenzeichen: 8 O 433/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0218.8O433.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 28.10.2013 (Geschäfts-Nummer: 13-1020977-0-3) bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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