Landgericht Bochum, 2014-04-15, I-9 S 18/14

I-9 S 18/14Kantonsgericht15.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-9 S 18/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-15

Aktenzeichen: I-9 S 18/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0415.I9S18.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 05.12.2013 (Az. 83 C 99/13) teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, die in dem Haus I ## in #### C im Dachgeschoss gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad, zwei Kellerräumen, einem Flur und einer Waschküche und einer PKW-Garage zu räumen und geräumt herauszugeben.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger als Gesamtschuldner 14 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 86 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2014 gewährt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.