Landgericht Bochum, 2014-11-10, II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14

II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14Kantonsgericht10.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-10

Aktenzeichen: II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1110.II9KLS42JS1422.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 101 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Castrop-Rauxels vom 12.08.2014 (260 Js 1663/14-5 Cs 427/14) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren 6 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 30 a Abs. 2 Nr. 2 , Abs. 3 BtMG, 52, 53 StGB.

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