II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14•Landgericht Bochum, 2014-11-10, II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14
Landgericht Bochum, 2014-11-10, II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14
II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14Kantonsgericht10.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-10
Aktenzeichen: II-9 KLs-42 Js 1422/13-11/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1110.II9KLS42JS1422.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 101 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Castrop-Rauxels vom 12.08.2014 (260 Js 1663/14-5 Cs 427/14) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 30 a Abs. 2 Nr. 2 , Abs. 3 BtMG, 52, 53 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.