Landgericht Bochum, 2014-12-04, 7 T 383/14

7 T 383/14Kantonsgericht04.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 383/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: 7 T 383/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1204.7T383.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 29.09.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 05.09.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anträge des Beteiligten zu 1. vom 04.08.2014 als unzulässig verworfen werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beteiligte zu 1..

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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